Psychotherapie & Entwicklungsförderung
Therapie & Beratung im Einzelsetting mit dem Kind, mit Eltern oder mit der gesamten Familie sowie bei Bedarf unter Einbezug der schulisch involvierten Fachpersonen.
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Thanh Thuy Ott-Nguyen, M.Sc. UZH, eidg. anerkannte Psychotherapeutin, Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
Therapie & Beratung im Einzelsetting mit dem Kind, mit Eltern oder mit der gesamten Familie sowie bei Bedarf unter Einbezug der schulisch involvierten Fachpersonen.
Supervision sowie Selbsterfahrung im Einzelsetting für Fachkolleg*Innen in Ausbildung zu ihrem eidgenössisch anerkannten Fachtitel.
Ich verfüge über eine Praxisbewilligung des Kantons Zürich und bin eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin.
Für eine Abrechnung über die obligatorische Grundversicherung benötigen Sie gemäss Anordnungsmodell eine ärztliche Anordnung. Diese ist im Vorfeld des Erstgesprächs bei Ihrem Haus-/Kinderarzt bzw. bei Ihrer Haus-/Kinderärztin zu beantragen. Der Tarif entspricht den kantonalen Vorgaben. Die Abrechnung erfolgt über die Ärztekasse.
Eine reguläre Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten plus 10-15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit. Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Auftragsklärung und dauert durchschnittlich 90 Minuten. Eltern- und Familiengespräche dauern in der Regel zwischen 75 und 90 Minuten.
Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung ist grundsätzlich nicht mehr möglich! Wenn Sie keine Anordnung über den Arzt bzw. die Ärztin wünschen, können Sie als Selbstzahler meine Dienstleistungen ebenfalls in Anspruch nehmen. Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung, da dies von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt wird.
Für eine Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung gemäss KVG braucht es eine ärztliche Anordnung im Vorfeld des Erstgesprächs. Der Tarif entspricht den kantonalen Vorgaben.
Termine müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Andernfalls wird der vereinbarte Termin pauschal mit 100.- CHF in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass diese nicht von der Krankenkasse rückvergütet werden.
Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin bin ich an das Berufsgeheimnis gebunden und unterstehe der Schweigepflicht. Ihre Angaben behandle ich streng vertraulich. Bei Bedarf werde ich mich von Ihnen von der Schweigepflicht entbinden lassen. Hierzu brauche ich von Ihnen eine schriftliche Einverständniserklärung.
Eine Kontaktaufnahme per Email wird bevorzugt. Bitte schildern Sie kurz Ihr Anliegen und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ich werde Sie dann zeitnah kontaktieren und ein Erstgespräch vereinbaren.